Allgemeine Leistungsbedingungen:

Die Inanspruchnahme von Leistungen Thilo Schick (nachfolgend „TS- SCHICK-GESUNDHEIT“) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB).

Allgemeine Leistungsbedingungen
(Stand: 22.04.2024)
Die Inanspruchnahme von Leistungen Thilo Schick, Eschbach 20, 87760 Lachen (nachfolgend „TS- SCHICK-GESUNDHEIT“) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Leistungsbedingungen

(ALB).

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. (1)  Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen TS-SCHICK-GESUNDHEIT und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Der Kunde und die Teilnehmer erklären sich mit den ALB von TS-SCHICK-GESUNDHEIT einverstanden.

  2. (2)  Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von TS-SCHICK-GESUNDHEIT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Leistungsbedingungen.

  3. (3)  AbweichendeBedingungendesKundenoderDritterfindenkeineAnwendung,wennundsoweitTS- SCHICK-GESUNDHEIT diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von TS-SCHICK- GESUNDHEIT auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn TS-SCHICK-GESUNDHEIT auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Leistungsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.

  4. (4)  DieseALBgeltensowohlgegenüberVerbrauchernalsauchgegenüberUnternehmern,esseidenn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

  5. (5)  VertragsspracheistausschließlichDeutsch.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

  1. (1)  Gegenstand des Vertrages ist der individuell geschlossene Vertrag und die damit verbundene Leistungsbeschreibung.

  2. (2)  Der Kunde kann sich für die Kurse/das Training anmelden, indem er das von TS-SCHICK- GESUNDHEIT bereitgestellte Anmeldeformular ausfüllt, unterschreibt und in Textform an TS- SCHICK-GESUNDHEIT übermittelt. Mit Absendung des unterzeichneten Anmeldeformulars erkennt der Kunde diese ALB an.

  3. (3)  Soweit der Kunde von TS-SCHICK-GESUNDHEIT ein Angebot (Kostenvoranschlag) erhält, gilt folgendes: Alle Angebote (Kostenvoranschläge) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Das Angebot ist jeweils bis 28 Werktage nach Angebotsdatum gültig; dies gilt auch für unverbindliche Angebote. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei TS-SCHICK-GESUNDHEIT. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese ALB an.

  4. (4)  Der endgültige Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung gem. Abs. 2 bzw. des Angebots gem. Abs. 3 seitens TS-SCHICK-GESUNDHEIT zustande, soweit nicht bereits das in Abs. 3 genannte Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war.

  5. (5)  EinRechtsanspruchaufZulassungzudemgewähltenKurs/Trainingbestehtnicht.

  6. (6)  Anmeldungen für Termine werden bei Terminkonflikten nach der Reihenfolge ihres Eingangs

    berücksichtigt.

  7. (7)  Der Vertragstext wird von TS-SCHICK-GESUNDHEIT gespeichert. Die Allgemeinen

Leistungsbestimmungen sind für den Kunden jederzeit unter www.schick-gesundheit.de zugänglich und können von diesem abgespeichert und ausgedruckt werden. Soweit der Kunde von TS-SCHICK- GESUNDHEIT etwas käuflich erwirbt, erhält dieser diese Allgemeinen Leistungsbestimmungen zudem spätestens mit Lieferung der Ware in Textform zur Verfügung gestellt.

(8) Mündliche Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkten und Leistungen durch TS-SCHICK- GESUNDHEIT und deren Mitarbeitende erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften, Beschaffenheit oder Garantien in Bezug auf die Leistungen dar. Eine Garantie gilt nur dann als übernommen, wenn TS-SCHICK-GESUNDHEIT schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet hat.

§ 3 VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSZEIT 3.1 Allgemeine Bestimmungen zum Kauf

  1. (1)  GegenstanddesKaufvertragesistdasimAngebotausgewieseneProdukt.

  2. (2)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT behält sich vor, Testprodukte/Proben/Muster/Voranzeigen anzubieten. Diese werden nicht Leistungsbestandteil und können von TS-SCHICK-GESUNDHEIT jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Grund gesperrt werden. Die Eigenschaften von Mustern/Proben bzw. Testprodukten/Voranzeigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich

    schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe dieser nicht berechtigt.

3.2 Allgemeine Bestimmungen zum Erste-Hilfe-Kurs, Fort- und Weiterbildung Gesundheit; Sport und Prävention

  1. (1)  Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung des gem. § 2 Abs. 3 bestätigten Kurses bzw. angebotenen Kurses/Trainings mit der vereinbarten Teilnehmerzahl und in der vereinbarten Stundenanzahl bzw. zu den vereinbarten Tagen/Terminen.

  2. (2)  Erweiterungen oder Kürzungen des vereinbarten Umfangs erfordern eine schriftliche Einigung der Vertragspartner.

  3. (3)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist berechtigt, die vertragliche Dienstleistung auch durch angestellte und freiberuflich tätige Mitarbeiter durchführen zu lassen, es sei denn mit TS-SCHICK-GESUNDHEIT wird die persönliche Durchführung vereinbart. Im Fall der persönlichen Verpflichtung wird TS-SCHICK- GESUNDHEIT den Kunden unverzüglich informieren, sollte das Training/der Kurs aufgrund von Erkrankung oder sonstiger Verhinderung von TS-SCHICK-GESUNDHEIT nicht stattfinden können; in diesem Fall ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT berechtigt, sich bei der Ausführung des Auftrages anderer Personen zu bedienen.

  4. (4)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses. Gegenstand des TS-SCHICK-GESUNDHEIT erteilten Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.

3.3 Besondere Bestimmungen Erste-Hilfe-Kurs, Fort- und Weiterbildung Gesundheit

  1. (1)  LeistungsgegenstandistdieAbhaltungdesKurses.

  2. (2)  Die Teilnehmer erhalten im Erste-Hilfe-Kurs jeweils ein Skript bzw. Unterlagen; in sonstigen Kursen

    erfolgt die Ausgabe eines Skripts nach Absprache bzw. Anforderung des Kunden. TS-SCHICK-

    GESUNDHEIT ist berechtigt, die Teilnehmerunterlagen elektronisch via Link bereitzustellen.

  3. (3)  Die Dauer der Kurse richtet sich nach der Anzahl der beworbenen oder im Einzelfall vereinbarten Unterrichtseinheiten. Der Erste-Hilfe-Kurs findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten von TS- SCHICK-GESUNDHEIT statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Termine der Kurse werden in Absprache zwischen den Parteien bestimmt. Soweit der Kunde den Kursort bestimmt, trägt dieser

    die Kosten für die Räumlichkeiten sowie die Kosten gem. § 4 Abs. 2 von TS-SCHICK-GESUNDHEIT.

  4. (4)  Vereinbarte Termine sind von dem jeweiligen Kunden verpflichtend wahrzunehmen. Termine sind

    hierbei als vereinbart anzusehen, sobald sie von TS-SCHICK-GESUNDHEIT bestätigt werden.

  5. (5)  Die Mindesteilnehmerzahl des Erste-Hilfe-Kurses liegt bei 12 Teilnehmern. Sofern ein Erste-Hilfe- Kurs mit weniger als 12 Teilnehmern stattfindet, ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT berechtigt, die volle

    Kursgebühr (d.h. für 12 Teilnehmer) dem Kunden selbst in Rechnung zu stellen.

  6. (6)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT behält es sich vor, den Trainingsort aus organisatorischen Gründen (insbesondere bei Absagen Dritter, Verlegung aufgrund terminlicher Änderungen, sicherheitstechnischen Maßnahmen, Vorgaben von Behörden) zu verlegen. Der Kunde erklärt sich

damit einverstanden, soweit die Verlegung für ihn nicht unzumutbar ist. Die Verlegung berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Die Mehrkosten des Trainingsortes werden vom Kunden getragen, soweit der Kunde den neuen Trainingsort bestimmt; andernfalls trägt TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Mehrkosten der Verlegung.

(7) VomKundenzurVerfügunggestellteUnterrichtsräumemüssenmind.50m2großundmitTageslicht ausgestattet sein.

3.4 Besondere Bestimmungen Sport und Prävention

  1. (1)  Der Kunde hat vor dem ersten Training und vor der ersten Beratung einen Anamnesebogen auszufüllen. Ferner werden mit ihm dessen Ziele erarbeitet. Hieraus wird das individuelle Trainingsprogramm abgeleitet.

  2. (2)  DerLeistungsumfangrichtetsichsodannnachdemAnamnesebogen,demGesundheitszustandund dem jeweiligen Trainingszustand des Kunden.

  3. (3)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT wird den Kunden individuell nach dessen Trainings- und Gesundheitszustand beraten und betreuen. Jede Trainingseinheit wird individuell auf die jeweils vom Kunden gewünschten Leistungen abgestimmt. Dies beinhaltet auch die Absprache bezüglich Ort, Art, Zeitpunkt, Umfang und Dauer der Trainingseinheit.

  4. (4)  Vereinbarte Termine sind von dem jeweiligen Kunden verpflichtend wahrzunehmen. Termine sind hierbei als vereinbart anzusehen, sobald sie von TS-SCHICK-GESUNDHEIT bestätigt werden.

  5. (5)  DieLeistungkannnurdurchdenKundenpersönlichinAnspruchgenommenwerden.

  6. (6)  Eine vom Kunden abgebrochene Trainingseinheit berechtigt nicht zur Minderung der Kosten für

    diese Trainingseinheit oder zur Verlängerung einer folgenden Trainingseinheit.

  7. (7)  Liegt ein Verdacht auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor, durch sportliche Aktivitäten ausgeschlossen erscheinen, hat der Kunde vor der nächsten Trainingseinheit auf Verlangen ein ärztliches Attest über seine Trainingsgeeignetheit zu erbringen; ansonsten wird TS-SCHICK- GESUNDHEIT das Training abbrechen, bis ein Gesundheitsnachweis des Kunden vorliegt. Der Kunde

    kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.

  8. (8)  Zu jedem Training hat der Kunde in geeigneter Kleidung zu erscheinen. Dies betrifft insbesondere

    eine der Jahres- und Tageszeit angepasste Kleidung und entsprechendes Schuhwerk. Im Falle der Notwendigkeit von weiteren Ausrüstungsgegenständen (beispielsweise Puls-Uhr, GPS-Gerät, Getränke und Verpflegung) wird dies im Vorfeld bekanntgegeben.

  9. (9)  SämtlicheRegelungengeltenauchfürGruppenleistungen(Sportgruppen).

(10)TS-SCHICK-GESUNDHEIT behält es sich vor, den Trainingsort aus organisatorischen Gründen (insbesondere bei Absagen Dritter, Verlegung aufgrund terminlicher Änderungen, sicherheitstechnischen Maßnahmen, Vorgaben von Behörden) zu verlegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, soweit die Verlegung für ihn nicht unzumutbar ist. Die Verlegung berechtigt den Kunden nicht zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Die Mehrkosten des Trainingsortes werden vom Kunden getragen, soweit diese 120 % der ursprünglichen Kosten des Trainingsortes nicht übersteigen, oder soweit der Kunde den neuen Trainingsort bestimmt;

andernfalls trägt TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Mehrkosten der Verlegung.

§ 4 ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. (1)  Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem vereinbarten bzw. im Angebot ausgewiesenen Preis. Dieser versteht sich als Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Verpackung, Transport, Versand, Fracht, Versicherungen oder etwaiger Zoll und andere Gebühren oder öffentliche Abgaben sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet. Diese Kosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen und erfolgen auf Kosten des Kunden.

  2. (2)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT hat im Rahmen von Kursen/Trainings zudem Anspruch auf Ersatz folgender Auslagen:

a) Übernachtungskosten bzw. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden TS-SCHICK-

GESUNDHEIT in nachgewiesener Höhe ersetzt. Fahrtkosten mit dem PkW sowie Verpflegungskosten werden gemäß den steuerlichen Höchstsätzen ersetzt. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt TS-SCHICK-GESUNDHEIT vorbehalten. TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist

jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zu unternehmen.

  1. b)  Reisezeiten gelten als abrechenbare Dienstzeiten und werden mit 50,00 Euro/Stunde Reisezeit abgerechnet. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt im Minutentakt.

  2. c)  Gesondert abgerechnet werden externe Dienstleister, soweit dies mit dem Kunden abgestimmt ist.

  1. (3)  Abs.2giltnichtfürErste-Hilfe-Kurse,derenKostenvondenBerufsgenossenschaftenübernommen werden und welche in den Räumlichkeiten von TS-SCHICK-GESUNDHEIT stattfinden.

  2. (4)  Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist berechtigt, dem Kunden die Abrechnung als elektronische Rechnung gem. § 14 Abs. 1, S. 7, 8 UStG als E-Mail zu übermitteln.

  3. (5)  TS-SCHICK-GESUNDHEITistberechtigt,VorkasseinfolgenderHöhezuverlangen:

    1. a)  Bei Buchung eines Kurses/Trainings werden 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung

      gestellt; im Übrigen gilt Abs. 9.

    2. b)  Zwei Wochen vor Beginn des ersten Kurses/Trainings werden weitere 50 % der vereinbarten

      Vergütung in Rechnung gestellt; im Übrigen gilt Abs. 9. Erfolgt die Anmeldung/Buchung später als 2 Wochen vor Beginn des ersten Kurses/Trainings, werden sofort 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt; im Übrigen gilt Abs. 9.

    3. c)  Bei Bestellungen ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT berechtigt, Vorkasse in voller Höhe zu verlangen.

  4. (6)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT behält sich vor, den Rücktritt vom Kurs-/Trainingsvertrag zu erklären, sofern der Kunde trotz Mahnung die vollständigen Buchungsgebühren nicht bis einen Tag vor dem ersten Termin bezahlt hat. TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist berechtigt, vom Kunden einen Nachweis der

    Banküberweisung in Kopie zu verlangen.

  5. (7)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT behält sich vor, seine Gebühren und Auslagen gegenüber dem Kunden

    (anstatt gegenüber der Berufsgenossenschaft) abzurechnen, wenn

    1. a)  die vereinbarte bzw. die von der Berufsgenossenschaft geforderte Mindestteilnehmerzahl (12)

      nicht am Termin teilnimmt bzw. nicht die erforderliche Anzahl an Unterschriften auf dem

      Teilnahmeformular vorhanden sind

    2. b)  der Kunde die für die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft erforderlichen vollständig

      ausgefüllten Unterlagen TS-SCHICK-GESUNDHEIT nicht bis spätestens 10 Kalendertage nach

      dem Kurstag vorlegt.

  6. (8)  Liegen die vorgenannten Umstände vor, ist Schuldner der Kosten der Kunde. Im Falle von

    Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.

  7. (9)  DerRechnungsbetragistohneAbzug14TagenachRechnungsdatumzurZahlungfällig,sofernnicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei TS-SCHICK- GESUNDHEIT. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit zu 5% p.a. (für Verbraucher) bzw. 9 % p.a. (für Unternehmer) zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht TS-SCHICK-GESUNDHEIT eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren

    Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

(10)Wird TS-SCHICK-GESUNDHEIT nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlung infolge

mangelnder Leitungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT berechtigt, Vorkasse in voller Höhe zu verlangen oder, wenn TS-SCHICK-GESUNDHEIT erfolglos eine Frist zur Zahlung des Preises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzuzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

(11)Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen gegen den Kunden werden sofort fällig. TS-SCHICK- GESUNDHEIT ist berechtigt, die (weitere) Durchführung der Dienstleistung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist

deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf den Preis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist TS-SCHICK- GESUNDHEIT nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(12)TS-SCHICK-GESUNDHEIT wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten (nachfolgend „Gesamtkosten“) bestehen aus Kosten für Technik und Energie, Personal- und Dienstleistungskosten, Gemeinkosten (z.B. Mieten, Zinsen), Kosten für Abrechnungs- und IT-Systeme, Schulungsmaterial sowie Kommunikationsnetze. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Personalkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Gemeinkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen (also bei anderen Kostenarten) ganz oder teilweise ausgeglichen werden. TS-SCHICK-GESUNDHEIT wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der Preise wird TS-SCHICK-GESUNDHEIT dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu beenden. Hierauf wird TS- SCHICK-GESUNDHEIT den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt

§ 5 LIEFERUNG UND LIEFERZEIT VON PRODUKTEN, GEFAHRÜBERGANG

  1. (1)  Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Sollte TS-SCHICK-GESUNDHEIT einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen – soweit nicht unangemessen –unterschreiten darf.

  2. (2)  Sämtliche vereinbarten Lieferfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder mangels einer solchen binnen 5 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung bei TS-SCHICK- GESUNDHEIT, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigem vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen und notwendige Mitwirkungsleistungen (z.B. Zur-Verfügung-Stellen von Urkunden betr. Zoll, Finanzierung, Steuer etc.) vollständig geleistet sind.

  3. (3)  FürdieEinhaltungdesVersandterminsistalleinderTagderÜbergabederWaredurchTS-SCHICK- GESUNDHEIT an das Versandunternehmen maßgeblich.

  4. (4)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist lediglich verpflichtet, aus dem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist jedoch zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn

    1. a)  im Angebot ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder

    2. b)  die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Bestätigung des Angebots bei TS-SCHICK-GESUNDHEIT eingeht.

    In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten Frist nur, solange der Vorrat

    reicht.

  5. (5)  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt TS-SCHICK-GESUNDHEIT die angemessene

    Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

  6. (6)  IstderKundeVerbraucher,gehtdieGefahrdeszufälligenUntergangs,derzufälligenBeschädigung

    oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen

Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden

über.

  1. (7)  Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen

    Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

  2. (8)  Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und TS-SCHICK- GESUNDHEIT dies dem Kunden angezeigt hat.

  3. (9)  Ist die Anlieferung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat unmöglich, oder ist der Kunde in Annahmeverzug, trägt der Kunde die Kosten einer weiteren Lieferung.

  4. (10)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch

    1. a)  höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Streik/Aussperrungen, Naturkatastrophen,

      Kriegshandlungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, örtliche Stromausfälle, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien) verursacht sind, oder

    2. b)  Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf unser IT-System erfolgen, gleichwohl TS-SCHICK- GESUNDHEIT die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat oder

    3. c)  Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind, die TS-SCHICK-GESUNDHEIT nicht zu vertreten

      hat.

    4. d)  behördliche Anordnungen unmöglich werden (hiervon umfasst sind insbesondere

      Anordnungen nach IfSG, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten, sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die eine Durchführung unzumutbar machen).

    Im Falle einer nicht von TS-SCHICK-GESUNDHEIT zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der vorgenannten Ereignisse des Satzes 1, wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet. Sofern solche Ereignisse TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Lieferung oder Leistung unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit TS-SCHICK- GESUNDHEIT nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

(11)Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 10 Satz 1 der vereinbarte Liefer- bzw.- Leistungstermin um mehr als vier Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden und/oder durch TS-SCHICK-GESUNDHEIT wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

(12) Gerät TS-SCHICK-GESUNDHEIT mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von TS-SCHICK- GESUNDHEIT auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 6 TERMINVERLEGUNG/-ABSAGE VON KURSEN/TRAININGS DURCH TS-SCHICK-GESUNDHEIT, HÖHERE GEWALT

  1. (1)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine abzusagen, zu verlegen oder sonstige Änderungen vorzunehmen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. a)  seitens TS-SCHICK-GESUNDHEIT bzw. des jeweiligen Trainers/Kursleiters eine Erkrankung

      vorliegt oder

    2. b)  ein technischer Notfall eintritt, der die Durchführung der Leistung (vorübergehend) unmöglich

      macht.

    3. c)  ein Fall höherer Gewalt vorliegt (siehe § 5 Abs. 10),

    4. d)  aufgrund von behördlichen Anordnungen die Durchführung der Leistung unmöglich wird

      (hiervon umfasst sind insbesondere Anordnungen zur Quarantäne der Trainerin oder des Kunden, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten, sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die eine Durchführung unzumutbar machen).

    5. e)  Im Fall des Trainings: der Kunde trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung kein ärztliches Attest vorgelegt hat

    6. f)  Im Fall des Trainings: Unwetterwarnungen durch den Deutschen Wetterdienst für die entsprechende Region vorliegen oder eine sonstige gesundheitsgefährdende Wetterlage den Termin unmöglich macht (Starkregen, Glatteis, Temperaturen über 35°C [gemessen am Ort von TS-SCHICK-GESUNDHEIT])

  2. (2)  Fällt die Leistung wegen in Abs. 1 genannter Ereignisse aus, so ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT berechtigt, einen Ersatztermin festzulegen. Der Kunde kann dem Ersatztermin binnen 2 Wochen, maximal jedoch bis 2 Tage vor dem geplanten Ersatztermin, widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so der Ersatztermin als von ihm genehmigt. TS-SCHICK- GESUNDHEIT wird den Kunden mit der Mitteilung des Ersatztermins auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

  3. (3)  Ansprüche des Kunden aufgrund der Verlegung gem. Abs. 1 bestehen nicht, insbesondere haftet TS-SCHICK-GESUNDHEIT nicht für dadurch entstandene Aufwendungen des Kunden (z.B. Hotelkosten, Veranstaltungsräume, Anreisekosten der Teilnehmer etc.)

  4. (4)  IstTS-SCHICK-GESUNDHEITeineVerlegunggem.Abs.1,2unmöglichoderistdiesefürdenKunden unzumutbar bzw. hat der kaufmännische Kunde der Verlegung widersprochen, ist TS-SCHICK- GESUNDHEIT zum Rücktritt vom und/oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen ist der Kunde gleichsam berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. In dem Fall wird die bereits erbrachte Zahlung für den nicht erbrachten Teil unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wie bspw. Erstattung entstandener Aufwendungen (z.B. Hotelkosten, Anreisekosten etc.), bestehen in diesem Fall nicht.

  5. (5)  FälltdieLeistungwegenderinAbs.1genanntenEreignisseausundistdiesalleinaufdiefehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen, wird seitens TS-SCHICK-GESUNDHEIT ein Ersatztermin erst dann festgelegt, wenn der Kunde die Mitwirkungsleistung erbracht hat.

  6. (6)  Gerät TS-SCHICK-GESUNDHEIT mit einer Leistung aufgrund der in Abs. 1 genannten Umstände in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung deshalb unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§ 7 ABSAGE VON KURSES/TRAININGS DURCH DEN KUNDEN

Änderungen und/oder Absagen zu Terminen müssen in Textform oder telefonisch erfolgen.

7.1 Besondere Bestimmungen Sport und Prävention

  1. (1)  Absagen eines Termins sind TS-SCHICK-GESUNDHEIT zeitnah mitzuteilen. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, verfällt der Termin. Das vereinbarte Entgelt ist dennoch in voller Höhe zu entrichten.

  2. (2)  Abs.1giltnicht,wennderKundeunterVorlageeinesärztlichenAttestsnachweist,dassderTermin aus gesundheitlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann.

7.2 Besondere Bestimmungen Erste-Hilfe-Kurs/Fort- und Weiterbildung Gesundheit

  1. (1)  Werden Aufträge seitens des Kunden gekündigt/storniert, ohne dass TS-SCHICK-GESUNDHEIT dies zu vertreten hat, so ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wobei TS-SCHICK-GESUNDHEIT das anrechnet, was der Kunde infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder TS-SCHICK-GESUNDHEIT durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft hätte erwerben können oder erworben haben. Es wird daher vermutet, dass uns die Vergütung für den erbrachten Teil sowie mindestens folgende Pauschalen auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung zustehen:

    1. a)  Bei Kündigung von 6 Monaten bis 1 Monat vor vereinbartem Kursbeginn eine Verwaltungspauschale von 80,00 Euro.

    2. b)  Bei Kündigung zwischen 4 Wochen und 7 Tage vor vereinbartem Kursbeginn 50 % auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung.

    3. c)  Bei Kündigung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Kursbeginn 100 % auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung.

  2. (2)  Abs. 1 gilt auch dann, wenn der Kunde entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mindestteilnehmerzahl für den Kurstermin nicht einhält. Soweit TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Information, dass die Mindestteilnehmer nicht erreicht wird, erst nach Beginn der Anreise zum Kunden erhält, ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Information des Kursleiters entstandenen Reisekosten gem. § 4 Abs. 2 zu zahlen.

  3. (3)  Abs. 1 gilt jedoch dann nicht, soweit dem Kunden von TS-SCHICK-GESUNDHEIT im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Erklärung des Kunden über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts fristgerecht zugeht.

(4)  Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, TS-SCHICK-GESUNDHEIT nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Ersatzperson ist jedoch bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn zu benennen. Die Erklärung hat in Textform zu erfolgen.

§ 8 VERTRAGSBEGINN, -DAUER UND KÜNDIGUNG BEI KURSES/TRAININGS

8.1 Besondere Bestimmungen Sport und Prävention

  1. (1)  DerVertragsbeginnwirdzwischendenParteienvereinbart.

  2. (2)  DieVertragsdauerwirdindividuellzwischendenParteienbestimmt.

  3. (3)  Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragsdauer, maximal jedoch um 12

    Monate, soweit der Kunde diesen nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform kündigt. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.

  4. (4)  ImÜbrigenistdieordentlicheKündigungistausgeschlossen.

  5. (5)  EineKündigungdesVertrageswährendderVertragslaufzeitistnurauswichtigemGrundemöglich.

    Ein wichtiger Grund liegt bspw. vor, wenn

    1. a)  der Kunde schwanger ist

    2. b)  der Kunde durch ärztliches Attest nachweist, dass er an der Leistung dauerhaft aufgrund einer

      Erkrankung gehindert ist,

    3. c)  der Kunde umzieht und der Umzug weiter als 100 km von dem Erfüllungsort gem. § 15 entfernt

      ist.

    4. d)  gesetzliche oder vertragliche Vorschriften durch den Kunden nicht eingehalten werden, er

      insbesondere seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt,

    5. e)  der Kunde schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrages

      unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, oder gegen die guten Sitten verstoßen hat.

    6. f)  der Kunde fällige Zahlungen trotz zweifacher Mahnung nicht leistet,

    7. g)  der Kunde zahlungsunfähig geworden ist.

8.2 Besondere Bestimmungen Erste-Hilfe-Kurs, Fort- und Weiterbildung Gesundheit

(1) DerVertragsbeginnwirdzwischendenParteienvereinbart.

(2) DieordentlicheKündigungistausgeschlossen.
(3) EineKündigungdesVertrageswährendderVertragslaufzeitistnurauswichtigemGrundemöglich.

Ein wichtiger Grund liegt bspw. vor, wenn

  1. a)  gesetzliche oder vertragliche Vorschriften durch den Kunden nicht eingehalten werden, er

    insbesondere seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt,

  2. b)  der Kunde schuldhaft gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrages

    unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, oder gegen die guten Sitten verstoßen hat.

  3. c)  der Kunde fällige Zahlungen trotz zweifacher Mahnung nicht leistet,

  4. d)  der Kunde zahlungsunfähig geworden ist.

§ 9 WIDERRUF

Hinweis: Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nur, sofern der Kunde Verbraucher ist (§ 13 BGB).

Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Verbraucherkunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht besteht.

Aus diesem Grund steht dem Verbraucherkunden, soweit der Kurs/das Training lediglich eine Freizeitbetätigung darstellt und nicht vom Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit vorgeschrieben ist.

Lediglich für Erste-Hilfe-Kurse, die vom Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit vorgeschrieben sind, gilt die folgende Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen:

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Widerrufsrecht für Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thilo Schick, Keltenstr. 3, 87767 Niederrieden, info@g-4-d.de, Tel. 08335/9887957) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über

die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Arte der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden von Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfangs der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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Für Kaufverträge mit TS-SCHICK-GESUNDHEIT gilt das folgende Widerrufsrecht:

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Widerrufsrecht für Kaufverträge
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Thilo Schick, Keltenstr. 3, 87767 Niederrieden, info@g-4-d.de, Tel. 08335/9887957) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung

über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Arte der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden von Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften

und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

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Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:)
Thilo Schick, Keltenstr. 3, 87767 Niederrieden, Mail: info@g-4-d.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am: _______________________________ erhalten am: _____________________________
Name der/des Verbraucher(es): _________________________________________________

Anschrift der/des Verbraucher(es): _________________________________________________ ______________________________
Unterschrift der/des Verbrauchers(in)

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§ 10 MÄNGELRECHTE BEIM KAUF

  1. (1)  Bei einem Sachmangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.

  2. (2)  NurgegenüberKaufleutengiltfolgendes:DerKundehatdieWareunverzüglichnachÜbersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung/Leistung oder (ii) im Falle von versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsverjährungsfrist TS-SCHICK-GESUNDHEIT gegenüber zu rügen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen

Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmangels aus. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von TS-SCHICK-GESUNDHEIT, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes.

  1. (3)  Gegenüber Unternehmen gilt folgendes: TS-SCHICK-GESUNDHEIT kann bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.

  2. (4)  Ist der Kunde Verbraucher, kann dieser in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mängelbeseitigung, verlangen. TS-SCHICK-GESUNDHEIT kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, kann TS-SCHICK-GESUNDHEIT zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.

  3. (5)  Falls die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist setzen. Schlägt auch diese fehl oder ist eine Nachbesserung für den Kunden unzumutbar ist oder sofern TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

  4. (6)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT übernimmt keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette – Lieferantenregress), wenn der Kunde die von TS-SCHICK-GESUNDHEIT vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich verbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.

(7)  FürAnsprüchedesKundenaufSchadensersatzgeltenaußerdemdiebesonderenBestimmungendes § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 11 HAFTUNG

11.1 Allgemeines

  1. (1)  Für eine Haftung von TS-SCHICK-GESUNDHEIT auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und – begrenzungen.

  2. (2)  TS-SCHICK-GESUNDHEIThaftetfürSchädenunbeschränkt,soweitdiese

    1. a)  auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,

    2. b)  wenn TS-SCHICK-GESUNDHEIT eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,

    3. c)  für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,

    4. d)  für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder

    5. e)  auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

  3. (3)  Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

  4. (4)  Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.

  5. (5)  DieverschuldensunabhängigeHaftungvonTS-SCHICK-GESUNDHEITnach§536aAbs.1,1.Alt.BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

  1. (6)  Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich TS-SCHICK-GESUNDHEIT zur Vertragserfüllung bedient.

  2. (7)  Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

  3. (8)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände des Kunden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Gegenstände und seine Bekleidung selbst verantwortlich.

  4. (9)  EineÄnderungderBeweislastzumNachteildesKundenistmitdenvorstehendenRegelungennicht verbunden.

11.2 Haftung wegen Verzug

Außerhalb in den Fällen der Ziff. 11.1 wird die Haftung von TS-SCHICK-GESUNDHEIT wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf durch den Kunden etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gem. Ziff. 11.1.

11.3 Haftung wegen Unmöglichkeit

TS-SCHICK-GESUNDHEIT haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Trainerin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung von TS- SCHICK-GESUNDHEIT wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer an TS-SCHICK-GESUNDHEIT etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE AN DEN UNTERLAGEN/MATERIALIEN

  1. (1)  Soweit TS-SCHICK-GESUNDHEIT Materialien und Unterlagen erstellt und an den Kunden ausgibt, stehen TS-SCHICK-GESUNDHEIT die Urheber- und Nutzungsrechte zu. TS-SCHICK-GESUNDHEIT überträgt ein einfaches und nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrechte an den erstellten Unterlagen an den Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen außerhalb des Trainingszwecks entgeltlich oder unentgeltlich zu verbreiten. Das Entgelt für die Übertragung der Nutzungsrechte ist im Preis enthalten.

  2. (2)  TS-SCHICK-GESUNDHEIT behält sich weiter das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlagen sowie dem Kunde zur Verfügung gestellten Handouts, Workbooks, Prospekten, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von TS-SCHICK-GESUNDHEIT weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen von TS-SCHICK-GESUNDHEIT diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 13 STREITSCHLICHTUNG

(gilt nur für Verbraucher)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Mit dieser Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden (ODR-Verfahren). Die Details kann der Kunde dem vorstehenden Link entnehmen. TS-SCHICK-GESUNDHEIT ist weder bereit noch verpflichtet bereit, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§ 14 ÄNDERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist TS-SCHICK-GESUNDHEIT berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. TS-SCHICK-GESUNDHEIT wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. TS-SCHICK-GESUNDHEIT wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND

  1. (1)  NurfürUnternehmengiltfolgendes:SoweitsichausdenindividuellenVereinbarungenzwischenTS- SCHICK-GESUNDHEIT und dem Kunden, insbesondere den Terminabsprachen nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von TS-SCHICK-GESUNDHEIT. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in welchen TS-SCHICK-GESUNDHEIT eine Bringschuld übernommen hat.

  2. (2)  Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit sich

aus dem Recht des Heimatlandes des Verbrauchers keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergeben, welche vorrangig gelten. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, ist der vorliegende Vertrag so auszulegen, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

  1. (3)  Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz von TS-SCHICK-GESUNDHEIT.

  2. (4)  Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 1 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen TS-SCHICK-GESUNDHEIT und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

  3. (5)  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

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