Brandschutz

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Das Risiko eines Brandes ist einfach zu hoch – allein schon die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern von jedem Unternehmer eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern. Eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen, ist Aufgabe des Arbeitgebers – wir sagen, wie Ihnen dies am besten gelingt.
Zielgruppe:
Alle Mitarbeiter Die DGUV-Information 205–023 fordert eine ausreichende Anzahl von Brandschutz- und Evakuierungshelfern; wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) (beispielsweise Büronutzung) in der Regel ausreichend. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden – ohne sich selbst zu gefährden, und um anderen ein sicheres und schnelles Verlassen des Brandortes zu ermöglichen.
Inhalte der theoretischen Ausbildung:
Inhalte der praktischen Ausbildung:

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